SCHRÖER & BERGNER

Privatkassen

Bevor Sie eine logopädische Behandlung beginnen können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Für Kinder stellt Ihnen i.d.R. Ihr Kinderarzt oder Ihr Hals-Nasen-Ohren-Arzt diese aus, nachdem Ihr Kind entsprechend untersucht worden ist. Sinnvoll ist es auf jeden Fall, vor Behandlungsbeginn, eine ausführliche Hördiagnostik durchführen zu lassen, um eventuelle Störungen in diesem Bereich ausschließen zu können.

Für Erwachsene sollten Erstverordnungen, entsprechend dem Krankheitsbild, von Neurologen, Hals-Nasen-Ohren-Ärzten oder Phoniatern ausgestellt werden. Folgerezepte können auch über den Hausarzt verordnet werden.

Wir berechnen für Privatpatienten den 1,8-fachen, mit Beihilfeberechtigung den 1,4-fachen Tarif der aktuellen Vdek-Vergütung. Eine Erhöhung der Beträge erfolgt dementsprechend bei uns nur in Abhängigkeit von den gesetzlichen Tariferhöhungen. Mit dem Beginn einer Behandlung in unserer Praxis stimmen Sie auch unserer Vergütung zu.

Wir erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag, den Sie mit Ihrer Privatkasse abstimmen können, um Nachzahlungen für Sie zu vermeiden.

Sollte die Mobilität des Patienten eingeschränkt sein, besteht die Möglichkeit eines Hausbesuches.

Wir bemühen uns selbstverständlich, Ihre Terminwünsche zu erfüllen, um eine angenehme Zusammenarbeit zu gewährleisten.